Mobbing am Arbeitsplatz

Schikane bei der Arbeit und Ihre Rechte

Konflikte in der Arbeitswelt lassen sich zumeist friedlich und erwachsen aus der Welt schaffen. Bei Themen wie systematischer Belästigung oder übler Nachrede kann sich der Sachverhalt jedoch schwieriger und komplexer gestalten. Schnell wird der heiß diskutierte Begriff „Mobbing am Arbeitsplatz“ ins Spiel gebracht. In Fällen von gezieltem Mobbing wird für das Opfer nicht nur der alltägliche Gang zu seiner Arbeitsstelle zum Alptraum; darüber hinaus leiden oftmals auch das Privatleben und die Gesundheit des Betroffenen unter den Folgen des Mobbings. Doch wie genau erkennt man überhaupt Mobbing? Und noch viel wichtiger: Wie können sich die Opfer wirksam dagegen wehren?

Mobbing am Arbeitsplatz
Ständige Schikanen unter Kollegen oder von Vorgesetzten beeinträchtigt die Arbeitsleistung und die Gesundheit wesentlich – Foto: Kaspars Grinvalds / Bigstock

Was versteht man unter Mobbing am Arbeitsplatz?

Ob und wann von Mobbing gesprochen werden kann, hängt in erheblichem Maße von der Einschätzung des Einzelfalls ab. Trotz der immensen Bedeutung von Mobbing für den Einzelnen hat der Begriff bis heute keinen Eingang in die deutsche Gesetzgebung gefunden. So gibt es anders als in anderen europäischen Ländern in Deutschland kein „Mobbing“-Gesetz und damit auch keine mit einer Rechtsnorm vergleichbare Anspruchsgrundlage, mit deren Hilfe der Betroffene gegen die Mobber vorgehen könnte. Dies bedeutet, dass Mobbing am Arbeitsplatz für sich genommen kein strafbares Delikt darstellt. Einzelne Mobbinghandlungen sind jedoch strafbar und können angezeigt werden. Die Abgrenzung zwischen Mobbing und einfacher Abneigung kann sich im Einzelfall durchaus als schwierig erweisen. Die Arbeitsgerichte gehen von Mobbing aus, wenn ein systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte vorliegt. Maßgebliche Eigenschaften, um definitiv von Mobbing sprechen zu können, sind sowohl das zielgerichtete als auch das wiederholte Schikanieren des Opfers.

Mobbing-Methoden

All dies zeigt, dass häufig nur eine dünne Linie zwischen heftigen Streitigkeiten und dem konstanten Vorgehen des Mobbens liegt. Grundvoraussetzung für Mobbing am Arbeitsplatz ist zunächst die fehlende Ausweichmöglichkeit des betroffenen Arbeitnehmers. Das Opfer kann sich also dem Einfluss des Mobbers nicht entziehen oder ist gar von ihm abhängig. Zudem muss sich der Betroffene in der unterlegenen Position befinden. Die in dieser Situation entstehenden Methoden des Mobbings sind sich oft sehr ähnlich und folgen meist einem System. Folgende Merkmale sind typisch für Mobbing am Arbeitsplatz:

  • destruktive Kritik
  • Verbreitung falscher Tatsachen
  • sexuelle Belästigungen
  • Angriffe gegen das Selbstwertgefühl
  • Zuweisung sinnloser oder unter dem Niveau liegenden Arbeitsaufgaben
  • Isolation, auch von der betrieblichen Kommunikation
  • Gesundheitsgefährdende Maßnahmen

Diese Methoden der Mobbenden führen in der Regel zu Demotivation, sozialem Rückzug und Selbstzweifeln. Aus dieser sich immer schneller drehenden Abwärtsspirale können die meisten Arbeitnehmer nicht mehr ohne fremde Hilfe ausbrechen.

Ständige Schikane durch Kollegen
Kleine Gemeinheiten, große Schikanen und gezielte Demütigungen können das Berufsleben zur Hölle machen. Mobbing-Opfer sollten sich dringend Hilfe suchen und die Probleme ansprechen.
Foto: AndreyPopov / Bigstock

Das Verhalten von Mobbingopfern

Die von Mobbing betroffenen Arbeitnehmer gehen auf ganz unterschiedliche Weise mit der Situation um. Während ein Teil der Opfer versucht, das Mobbing zu ignorieren, gehen andere in die Offensive und suchen die Konfrontation mit den Mobbern. Andere Arbeitnehmer versuchen wiederum sich anzupassen oder begegnen ihren Peinigern mit übertriebener Freundlichkeit. Von diesen Auswahlmöglichkeiten ist die direkte Konversation die beste Wahl. So lässt sich Mobbing am Arbeitsplatz nur in den seltensten Fällen durch reines Abwarten lösen. Auch das Anbiedern bei den Mobbern führt in aller Regel nicht zum Erfolg. Einige Täter lassen jedoch von ihren Opfern ab, wenn sie offen auf das Thema Mobbing angesprochen werden. Bei einer offenen Konfrontation merkt der Mobber, dass sich das Opfer nicht ohne Weiteres in eine Rolle drängen lässt und von seinem Vorhaben Abschied nimmt. Sollte diese Maßnahme allerdings nicht ausreichen, kommt es nach einer Zunahme der Isolierung und psychosomatischen Störungen oftmals zu einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Sieht sich der Arbeitnehmer nun nicht mehr in der Lage, an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren, kommt es entweder zu einer Eigenkündigung oder zu einer personenbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Um eine Kündigung und weitere negative Folgen aufgrund des Mobbings zu vermeiden, sollte der Betroffene weitere Maßnahmen einleiten. Das Mobbingopfer sollte zunächst bei seinem Arbeitgeber vorstellig werden und ihm die Situation schildern. Der Unternehmer hat gemäß § 617 , § 618 und  § 619 BGB  eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern. Aus dieser Fürsorgepflicht ergibt sich, dass jedes Unternehmen verpflichtet ist, gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorzugehen. Der betroffene Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass er die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung des Mobbings ergreift.

Konflikte am Arbeitsplatz - Mobbing durch Vorgesetze
Konflikte am Arbeitsplatz: Was tun, wenn der Chef oder Vorgesetzte Sie schikanieren? Wo hören normale Konflikte auf und wo beginnt Mobbing? Die Übergänge sind meistens fließend. Stellen Sie den Mobber oder die Mobberin zur Rede. Foto: vchal / Bigstock

Wenn die Täter in ihrem Handeln nicht ausgebremst werden, ist dies zudem ein lebender Beweis für den Verstoß gegen die Fürsorgepflicht. Unterlässt der Arbeitgeber hingegen die erforderlichen Maßnahmen, haftet er für die Folgen des Mobbings. Zu den Ansprüchen wegen Mobbings zählen unter anderem Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Die Haftung des Arbeitgebers tritt jedoch nur ein, wenn der Arbeitgeber Kenntnis von den Mobbingvorfällen hatte. Aus Beweiszwecken ist es sinnvoll, eine schriftliche Beschwerde einzureichen.

Hilfestellungen von außen

Neben dem Beschwerderecht gegenüber dem Arbeitgeber gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie sich der Arbeitnehmer gegen Mobbing am Arbeitsplatz wehren kann. So ist es immer ratsam, Verbündete an der Seite zu haben. Dies können sowohl Freunde und Verwandte als auch unbeteiligte Arbeitskollegen sein. Der daraus erzeugte psychologische Rückhalt hilft, sich den Problemen zu stellen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Mobbingberatungsstellen, die eine gute Anlaufstation für Mobbingopfer sein können. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, schon bei einem Mobbingverdacht eine umfassende Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen. Durch die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts kann ein Teil der Last und Verantwortung an einen verlässlichen Partner abgegeben werden. Zudem kann der Fachanwalt für Arbeitsrecht bei ersten Verhandlungen mit den Mobbern oder dem Arbeitgeber Sicherheit verleihen und schon früh die Weichen in die richtige Richtung stellen. Sollte schließlich doch eine Klage erhoben werden müssen, ist eine rechtskundige Unterstützung ohnehin unabdingbar.

Fazit zum Thema Mobbing

Für die Betroffenen stellt Mobbing am Arbeitsplatz eine enorme persönliche und finanzielle Belastung dar. Opfer sollten auf jeden Fall rechtzeitig aktiv werden und nicht darauf warten, dass sich die Situation von alleine auflöst. Es muss versucht werden, die Mobber persönlich zur Verantwortung zu ziehen, indem sie disziplinarisch oder gar strafrechtlich belangt werden. Der Arbeitnehmer muss so schnell wie möglich raus aus der Rolle des Mobbingopfers und muss sich rechtlich beraten und vertreten lassen. Die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen Mobbings ist in vielen Fällen äußerst aufwendig und schwierig. Ein kompetenter Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen hier die beste Hilfe bieten. Der Rechtsanwalt kann vor dem Gericht die höchstrichterliche Rechtsprechung in allen Einzelheiten benennen und auf diese Weise das Bestmögliche für Sie herausholen. Ein weiterer Tipp ist das Führen eines Mobbingtagebuchs. Ohne die Dokumentation der genauen Handlungsweisen der Täter ist es fast unmöglich, Ansprüche wegen Mobbing am Arbeitsplatz geltend zu machen.