Skip to content

Kündigungsschutzklage einreichen


Kündigungsschutzklage

Wurden Sie vom Arbeitgeber gekündigt?

Dann lassen Sie sich von uns beraten und gehen mit unserer Hilfe gegen die Kündigung vor. Füllen Sie das unten stehende Formular bitte vollständig und wahrheitsgemäß aus. Wir überprüfen umgehend Ihre Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit und legen für Sie ggfs. eine Kündigungsschutzklage vor dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht ein. Mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, die rechtliche Unwirksamkeit einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung vor dem jeweiligen Arbeitsgericht feststellen zu lassen. Hierbei kann man mit dem Arbeitgeber ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht schließen, dass das bestehende Arbeitsverhältnis gegen die Zahlung einer Abfindung endet.

Wichtige Ausschlussfrist

Eine Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens erhoben werden. Nach Ablauf der 3-Wochen-Frist gilt die Kündigung unwiderruflich als sozial gerechtfertigt und eine Kündigungsschutzklage hätte keine Aussicht auf Erfolg!

Deshalb handeln Sie schnell und füllen noch heute das nachfolgende Formular aus.

Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus (Pflichtfelder).

SSL VerschlüsselungIhre Daten werden SICHER per SSL-Verschlüsselung übertragen!

Angaben zur Person

(Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder)
Wird gesendet